Sportlicher
Nordostwind macht es der Crew auf dem Weg nach Eckernförde schwer. Aus
der Kieler Förde kommend, können Sie die Huk beim Leuchtturm Bülk nur
knapp halten. Es scheint zwar zu funktionieren, aber man segelt
ungewohnt dicht unter Land. Während die Crew noch darüber nachdenkt gibt
es einen heftigen Rumms. Das Schiff hat irgendetwas unter Wasser getroffen. Der Rumpf bebt, der Mast wackelt. Was war das? Vielleicht ein Stein? Das Echolot zeigt immerhin noch mehr als einen Meter Wasser unter dem Kiel.
Die
Fahrt geht weiter. Während Bülk passiert wird, untersucht ein
Crewmitglied den Bilgebereich im Schiffsinneren. Glücklicherweise kann
der Mitsegler schnell Entwarnung geben und der Schrecken ist schon bald
vergessen. Später im Winterlager deuten lediglich ein paar Schrammen
mit Farbabplatzungen am Kiel auf die Kollision hin. Sie sind zügig
ausgebessert und für den Eigner ist die Angelegenheit erledigt.
Zeitsprung.
Zwei Jahre später ist dieselbe Yacht wieder auf der Ostsee unterwegs.
Familientörn nach Schweden. Mitten auf dem weiten Kattegat bemerkt eines
der Kinder: „Papa der Boden ist nass!“. Wassereinbruch – und plötzlich
geht alles ganz schnell. Mehr und mehr Wasser dringt ein und bringt die
Familie in arge Schwierigkeiten. Nur mit Müh und Not erreichen sie den
nächsten Hafen. Der Schreck sitzt tief und eine Menge Fragen kommen auf.
Vor allem diese: Wie konnte das passieren?
Bei einer späteren Untersuchung stellt sich heraus, dass sich die Kielaufhängung gelöst hat und Laminat gerissen ist – ein Folgeschaden der Grundberührung zwei Jahre zuvor.
„Solche Vorfälle gibt es leider öfter“, erklärt Thomas Gibson, selbst
begeisterter Segler und Abteilungsleiter bei FIRMENICH
Yachtversicherungen. „Nicht selten unterschätzen Eigner die Gefahr durch Folgeschäden, die sie in viel größere Bedrängnis bringen können.“ Für den Eigner war der Vorfall durch die Sichtkontrolle des Mitseglers und die Ausbesserungsarbeiten am Kiel erledigt. Was hätte er also anders machen müssen? Richtig gewesen wäre, wenn er die Grundberührung seinem Versicherer
angezeigt hätte. Sofern dieser – wie FIRMENICH Yachtversicherungen –
eine Allgefahrendeckung anbietet, ist der Versicherer verpflichtet,
einen Sachverständigen zu beauftragen, der die Seetüchtigkeit des
Schiffes überprüft. Dazu genügt ein einfacher Anruf. Ein Anruf, der der
Familie im vorstehenden Fall viel Ärger erspart hätte. Dazu Gibson: „Wichtig ist, dass Eigner ihren Versicherer mit ins Boot holen.
Über unsere Schadenhotline 030 – 315 988 30 sind wir rund um die Uhr
für unsere Kunden erreichbar. Ein Anruf zu viel ist uns lieber als die
Spätfolgen eines Schadens.“ Übrigens, dadurch dass der Eigner den ersten
Schaden nicht gemeldet hat, kann der Versicherer den Folgeschaden unter
Umständen ablehnen oder mindern, da der eine Regulierung des
Erstschadens wesentlich kostengünstiger gewesen wäre.
Die
Segelsaison geht zu Ende und viele Bootsbesitzer träumen bereits von
der nächsten Saison. FIRMENICH Yachtversicherungen liegt die Sicherheit
auf dem Wasser am Herzen. Daher bieten wir Eignern die Möglichkeit,
einen bestehenden Vertrag – egal von welchem Anbieter – hinsichtlich
einer Allgefahrendeckung zu prüfen. Wahlweise schnell und unkompliziert
unter Telefon: 040 - 328 101 731 bzw. per E-Mail über
info@firmenich-yacht.de oder in einem persönlichen Gespräch auf der
Messe Hanseboot am Stand C440 in Halle B2.