FIRMENICH Muster-Kaufvertrag für privaten Bootskauf

Vertrauen ist gut. Ein Vertrag ist besser.

Sicherheit für beide Seiten: Um Ihnen die Abwicklung beim Kauf oder Verkauf eines Bootes bzw. Trailers zu erleichtern, haben wir für Sie den FIRMENICH-Muster-Kaufvertrag entwickelt. Übersichtlich und verständlich, um Missverständnissen vorzubeugen.

Was passiert beim Verkauf mit der Yachtversicherung?

Ihre bestehende Yacht-Kasko-Versicherung geht automatisch auf den neuen Eigner über.

Die Veräußerung eines versicherten Bootes ist gesetzlich geregelt in den §§ 95 – 97 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Demnach geht der Kasko-Versicherungsvertrag mit der Veräußerung des Bootes auf den Erwerber über. Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen (spätestens einen Monat nach Veräußerung).

Nur der Erwerber des Bootes ist berechtigt, den Kasko-Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung durch den Erwerber muss spätestens einen Monat nach dem Erwerb erfolgen. Sie kann mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wobei bei der Kündigung mit sofortiger Wirkung die bezahlte Prämie verfällt.

Eine Erstattung der unverbrauchten Prämie an den Veräußerer ist nur dann möglich, wenn der Erwerber zum Zeitpunkt des Kaufes ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass er den Versicherungsvertrag nicht fortführen möchte.

Wir empfehlen Ihnen daher, schon in der Verhandlungsphase mit dem Käufer über die Yachtversicherung zu sprechen. Sichern Sie sich Ihre anteilige Prämie bei dem Erwerber, falls dieser den Versicherungsvertrag übernehmen möchte.

(*Dieser Muster-Kaufvertrag wurde gestaltet für den Verkauf eines Gebrauchtbootes von Privat an Privat und ist von einem Rechtsanwalt geprüft. Die FIRMENICH GmbH & Co. KG übernimmt jedoch keine Haftung für die inhaltliche Gestaltung des Vertrages. Diese liegt in Ihrer Verantwortung. Eine Rechtsberatung darf die FIRMENICH GmbH & Co. KG nicht leisten.)